Einsätze der Feuerwehr
Albersdorf ab sofort kostenpflichtig für den Verursacher.
Laut § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung
mit § 29 des Brandschutzgesetzes
werden alle Feuerwehreinsätze gegenüber
dem Verursacher kostenpflichtig gemacht.
Alle auf dem Gelände der Pfingstfete Albersdorf
entzündeten Feuer, die eine Gefahr
für Menschen, Zelte, PKW u.s.w. ergeben und durch die Feuerwehr
abgelöscht werden
müssen, werden dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung
gestellt.
Das Abbrennen von Reifen, Möbeln, Strohballen,
Sperrmüll, Fahrzeugen, Wohnwagen
oder anderen sperrmüllähnlichen Gegenständen ist
strengstens verboten!
Die Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter
sind für die Einhaltung der Richtlinien
und für alle mitgebrachten brennbaren Gegenstände verantwortlich
und werden
bei Verstößen haftbar gemacht.
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